Mietbedingungen
Kirchenstr. 7, 81675 München, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Ulusoy und Richard Kemmerzehl
Telefon: 08924412587, E-Mail: service@evhcle.com, Webseite: www.evhcle.com
Registergericht: München, Registernummer HRB 251118,
USt-Ident.-Nr.: DE326076787, Steuernummer: 143/135/41801
(nachfolgend: „evhcle“)
1) Geltungsbereich und Gegenstand der Mietbedingungen
1.1 Für den Nutzungsvertrag und die Einzelmietverträge gelten ausschließlich die in der App jeweils abrufbaren Vertragsbedingungen (Nutzungsvertrag, Mietbedingungen) sowie die bei Buchung angezeigten Tarife/Preise. Soweit Leistungen durch einen Drittanbieter erbracht werden, wird dessen Rolle und ggf. dessen Bedingungen vor Vertragsschluss in der App klar ausgewiesen. Im Kollisionsfall haben diese Mietbedingungen Vorrang, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder ausdrücklich vorrangige Drittbedingungen entgegenstehen. evhcle betreibt eine innovative Plattform in Form einer Applikation für mobile Endgeräte unter der Bezeichnung „evhcle“, die von evhcle im Google Play Store oder Apple App Store zum Download bereitgehalten wird (nachfolgend „App“). Über die App können Fahrzeuge mit einem elektrischen Hilfsmotor (insbesondere eLastenfahrräder und eBikes) oder Elektrokleinstfahrzeuge (insbesondere e- bzw. Kickscooter) sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge, insbesondere eVespas (E-Roller) und Elektroautos (Fahrzeuge mit elektrischem Hilfsmotor, Elektrokleinstfahrzeuge und Elektroautos gemeinsam auch „Fahrzeuge“) angemietet werden. Es gelten die zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzzeitmiete jeweils aktuellen Nutzungsverträge, Tarife und Preislisten von evhcle.
1.2 Die Vermietung der Fahrzeuge an Nutzer der App (nachfolgend „Nutzer“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Mietbedingungen.
2) Registrierung, Zugangsdaten und Änderungen
2.1 Um Fahrzeuge anzumieten, muss sich der Nutzer zuvor in der App registrieren. Die Registrierung erfolgt ausschließlich über die App. Als Nutzer können sich ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, registrieren.
2.2 Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E‑Mail‑Adresse gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, sobald evhcle die Registrierung in der App freischaltet und dies dem Nutzer in Textform (z.B. per E‑Mail) bestätigt. Ein Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.3 Mehrfachregistrierungen eines Kunden sind nicht gestattet. Der Nutzer hat seine Angaben aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich in der App zu aktualisieren; soweit dies technisch nicht möglich ist, sind Änderungen evhcle in Textform mitzuteilen.
3) Anmietung, Nutzung und Rückgabe
3.1 Voraussetzung für Buchungen ist eine erfolgreiche Registrierung sowie die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels und – soweit für das jeweilige Fahrzeug erforderlich – eine erfolgreich abgeschlossene Identitäts- und/oder Fahrerlaubnisprüfung.
3.2 Ein Anspruch des Nutzers, ein Fahrzeug anzumieten, besteht nicht. evhcle kann den Abschluss des Einzelmietvertrages insbesondere von der Vorlage eines Identitätsnachweises, einer Fahrerlaubnis gemäß Ziffer 4.5 oder der Zustimmung zu den Mietbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung abhängig machen.
3.3 Auf Grundlage des Nutzungsvertrages sind die Nutzer dazu berechtigt, Buchungen zur
Kurzzeitmiete von Fahrzeugen des Sharing-Angebotes abzuschließen (nachfolgend „Buchungen“).
Die Nutzer verpflichten sich, vor jeder Fahrzeugnutzung das entsprechend gewünschte Fahrzeug unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns sowie Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Beendigung der Fahrt über die Sharing-App oder das Sharing-Portal von evhcle zu buchen. Buchungen erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Nutzers.
3.4 Buchungen erfolgen ausschließlich über die evhcle-App. Der Einzelmietvertrag kommt zwischen evhcle und dem Nutzer zustande; Abrechnung erfolgt gegenüber dem Nutzer.
3.5 Die Anmietung erfolgt, indem der Nutzer das Fahrzeug in der App auswählt und eine Buchung anlegt.
3.6 Indem der Nutzer in der App eine Buchung anlegt, gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Einzelmietvertrages über das ausgewählte Fahrzeug ab. evhcle nimmt das Angebot des Nutzers an, indem evhcle das Fahrzeug, auf das sich das Angebot des Nutzers bezieht, reserviert, entsperrt und zur Nutzung freigibt. Der Einzelmietvertrag ist somit wirksam zustande gekommen.
3.7 Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich an der in der App für das jeweilige Fahrzeug ausgewiesenen Station. Ist eine Rückgabe dort aus Gründen, die der Nutzer nicht zu vertreten hat (z.B. Stationssperrung, Serverprobleme, Netzwerkempfang,…), nicht möglich, hat der Nutzer unverzüglich den Support zu kontaktieren; evhcle weist eine alternative Rückgabemöglichkeit zu.
3.8 Erfolgt die Rückgabe nicht an der vorgesehenen Station, kann evhcle die erforderlichen Rückführungskosten nach Aufwand verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.9 Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe (insbesondere fehlendes Verschließen/fehlendes Beenden der Buchung) kann evhcle eine Nutzungsentschädigung gemäß des geltenden Gebührenverzeichnisses berechnen.
3.10 Bei verspäteter Rückgabe kann ein Verspätungsentgelt gemäß der oben aufgeführten Preis- und Gebührenliste. Ansprüche anderer Nutzer wegen verspäteter Fahrzeugverfügbarkeit bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; eine darüberhinausgehende freiwillige Kompensation kann evhcle nach eigenem Ermessen gewähren.
4) Nutzung der Fahrzeuge und Abstellen während der Mietdauer, Versicherung
4.1 Die Fahrzeuge sind vom Nutzer pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von dem Nutzer selbst gefahren werden. Soweit in diesen Mietbedingungen nicht etwas Abweichendes geregelt ist, dürfen die Fahrzeuge nur von einer Person genutzt werden. Das Verleihen oder Vermieten der Fahrzeuge an Dritte ist nicht gestattet.
4.2 Der Nutzer darf die Fahrzeuge nur nutzen, wenn er hierzu imstande ist. Insbesondere darf der Nutzer das Fahrzeug nicht nutzen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen steht.
4.3 Der Nutzer hat bei der Nutzung der Fahrzeuge die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
4.4 Stellt der Nutzer vor oder während der Nutzung einen sicherheitsrelevanten Mangel oder nicht dokumentierten Schaden fest, darf er das Fahrzeug nicht (weiter) nutzen und hat die Buchung unverzüglich zu beenden sowie den Schaden über die App/Support zu melden.
4.5 Für die Nutzung von Elektroautos/E‑Rollern ist eine gültige und zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis erforderlich. Der Nutzer hat evhcle auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.
4.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände unverzüglich gegenüber evhcle anzuzeigen. Solche Umstände können etwa die Entziehung, Einschränkung, ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot, die vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins sein. Solche Umstände führen dazu, dass die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges ruht oder endet. In diesen Fällen kann keine Anmietung eines Fahrzeuges erfolgen. Bei Zuwiderhandeln kann evhcle das Nutzerkonto sperren und den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.7 In einem angemieteten Elektroauto gilt ein Rauchverbot. Nach Abschluss der Fahrt sind sämtliche persönlichen Gegenstände zu entfernen. Alle Fahrzeuge sind in einem aufgeräumten Zustand abzustellen. Müll ist vor dem Abschluss der Miete zu entfernen.
4.8 Es darf nur die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen befördert werden. Kinder oder Kleinkinder dürfen nur unter Verwendung einer erforderlichen Kindersitzvorrichtung befördert werden. Das Befördern von Personen auf der Ladefläche, speziell bei E-Lastenrädern ohne vorhergesehene Sitzmöglichkeit für bspw. Kindern ist untersagt.
4.9 Der Nutzer kann die Fahrt jederzeit unterbrechen. Die Zeit, während der die Fahrt unterbrochen ist, gilt als Mietzeit. Unterbricht der Nutzer die Nutzung des Fahrzeugs, hat er Nutzer hat das Fahrzeug so abzustellen, dass keine Behinderung/Gefährdung entsteht und sämtliche gesetzlichen/örtlichen Abstellregeln eingehalten werden. Unzulässig ist insbesondere das Abstellen in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten, in Halte- und Parkverboten sowie auf Gehwegen, wenn dadurch eine ausreichende Durchgangsbreite (mindestens 2,0 m) unterschritten wird. Weitere Hinweise zeigt die App standortbezogen an. Will der Nutzer seine Fahrt fortsetzen, wird das Fahrzeug in der App entsperrt.
4.10 evhcle unterhält eine Vollkaskoversicherung für die Elektroautos und eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, bei denen dies gesetzlich erforderlich ist. Der Nutzer hat Schäden/Diebstahl unverzüglich zu melden und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Bei Unfällen mit Dritten ist – soweit erforderlich – die Polizei zu verständigen.
4.11 Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) sowie für Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch und normalen Verschleiß hinausgehen. Für außergewöhnliche Verschmutzungen kann evhcle Reinigungskosten gemäß Preisliste bzw. nach Aufwand berechnen.
4.12 Indem der Nutzer über die App die Miete beendet, wird das jeweilige Einzelmietverhältnis zwischen den Parteien beendet, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben worden ist. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn…
- Die Rückgabe ist ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug an der vorgesehenen Station auf einem zulässigen Stellplatz abgestellt, ordnungsgemäß gesichert und die Buchung in der App beendet wurde.
- auf Flächen mit tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkungen gilt: Die Einschränkung der Parkberechtigung darf erst 72 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam werden.
Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich evhcle vor, den hierdurch entstehenden Schaden gegenüber dem Nutzer vollumfänglich geltend zu machen (z.B. das Umparken des Fahrzeugs oder Abschleppkosten).
4.13 Der Nutzer trägt Buß- und Verwarnungsgelder aus von ihm zu vertretenden Verstößen und stellt evhcle von entsprechenden Forderungen frei. evhcle ist nicht verpflichtet, für den Nutzer Rechtsbehelfe einzulegen oder Verfahren zu führen. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen kann evhcle eine angemessene Bearbeitungspauschale von EUR 25,00 berechnen; dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
5) Technische Voraussetzungen
5.1 Die Registrierung in der App und die Nutzung der App erfordern ein mobiles Endgerät mit einem aktuellen Android- oder iOS Betriebssystem sowie eine Internetverbindung, die weder Gegenstand des Nutzungsvertrages noch des Einzelmietvertrages sind.
5.2 Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Smartphone bis zur Beendigung der Nutzung einsatzbereit bleibt.
6) Zugangsdaten
6.1 Der Nutzer hat Zugangsdaten geheim zu halten. Handlungen Dritter werden dem Nutzer zugerechnet, soweit der Nutzer die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat (insbesondere bei Weitergabe der Zugangsdaten oder grob fahrlässiger Verwahrung).
6.2 Stellt der Nutzer fest oder hat er den begründeten Verdacht, dass Dritte seine Zugangsdaten missbräuchlich verwenden, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich seine Zugangsdaten zu ändern oder evhcle über die unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten informieren.
6.3 Wenn evhcle den begründeten Verdacht hat, dass Dritte die Zugangsdaten missbräuchlich verwenden, insbesondere, wenn dies evhcle vom Nutzer mitgeteilt wird, ist evhcle berechtigt, das Benutzerkonto des Nutzers sofort zu sperren. Über die Sperrung des Benutzerkontos wird evhcle den Nutzer in Textform informieren.
7) Miete und Abrechnung
7.1 Der Download der App sowie die Registrierung sind kostenlos.
7.2 Die Miete berechnet sich anhand der zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Preisliste. Die Preise für die Anmietung der Fahrzeuge sind abhängig von dem vom Nutzer gewählten Fahrzeug. Der Nutzer kann die aktuell gültigen Preise jederzeit in der App abrufen. Bei den in der Preisliste genannten Preisen handelt es sich um Endpreise, welche die Mehrwertsteuer sowie Kosten für die Wartung des Fahrzeuges einschließen. Kosten für die Entnahme von Strom sind in der Miete enthalten, soweit die Entnahme von Strom an der Anmietstation erfolgt.
7.3 Die Berechnung der Miete beginnt mit der Anmietung des Fahrzeuges. Eine Zusammenfassung der Fahrt (Dauer, Distanz, Gesamtsumme) wird dem Nutzer nach Abschluss der Miete in der App angezeigt. Mit dem Abschluss seiner Registrierung stimmt der Nutzer der elektronischen Übermittlung der Rechnung in Textform zu.
7.4 Die Zahlung erfolgt über das hinterlegte Zahlungsmittel. Der Nutzer stellt sicher, dass dies zum Zeitpunkt der Anmietung über eine ausreichende Deckung verfügt. Im Falle einer Rückbelastung des Zahlungsmittels, ist der Nutzer verpflichtet, die hieraus entstehenden Kosten gemäß Preis- und Gebührenordnung zu ersetzen.
8) Kontakt
evhcle stellt eine 24-Stunden-Kundenhotline für Support und Notfälle bereit.
9) Laufzeit und Kündigung
9.1 Der Nutzungsvertrag tritt mit dem Tag der Registrierung gemäß Ziffer 2.2 in Kraft, läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
9.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer
- trotz Untersagung unter Ziffer 2.3 mehrere Konten anlegt,
- wesentliche oder wiederholte Verstöße gegen die Nutzungs- und Abstellregeln unter Ziffer 4. begeht,
- Zugangsdaten entgegen Ziffer 6. weitergibt oder
- Zahlungsrückstände bestehen.
10) Haftung
10.1 evhcle haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von evhcle auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Nutzer haftet in vollem Umfang für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Zuwiderhandlungen, die mit einem Fahrzeug begangen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, alle daraus resultierenden Bußgelder, Steuern und Kosten zu zahlen.
Der Nutzer haftet für Schäden und/oder Verletzungen an Dritten oder deren Eigentum, die während der Nutzung des Fahrzeugs schuldhaft verursacht werden.
10.2 Bei Diebstahl oder Verlust eines Fahrzeugs muss der Nutzer dies evhcle so schnell wie möglich melden.
10.3 Soweit der Nutzer das Nichtabschließen oder den Verlust/Diebstahl zu vertreten hat, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit für ein Fahrzeug eine Kaskoversicherung besteht, gilt eine Selbstbeteiligung gemäß Preisliste/Produktinformationen in der App, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Dazu gehören auch zusätzliche Kosten wie Reparatur- und Sachverständigenkosten, Kosten aufgrund von Einkommensverlusten und Verwaltungskosten.
Ein Diebstahl oder Verlust ist unter anderem dann gegeben, wenn
- die tatsächliche unbefugte Nutzung nach Beendigung der Miete fortgesetzt wird
- das Fahrzeug unbefugt mit einem anderen Transportmittel transportiert wird
- das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wird
- das Fahrzeug nicht an der erlaubten Station gemäß den vorliegenden Bedingungen zurückgegeben wird.
evhcle haftet in keinem Fall für Diebstahl oder Verlust von Eigentum des Nutzers aus einem Fahrzeug.
11) Widerrufsrecht
11.1 Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Mietvertrag über die Anmietung der Fahrzeuge zu widerrufen, da Gegenstand des Einzelmietvertrages die Kraftfahrzeugvermietung, bzw. im Fall der Vermietung von e-Bikes die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist.
12) Datenschutz
12.1 Im Zuge der Bereitstellung der App und der Vermietung der Fahrzeuge verarbeitet evhcle personenbezogene Daten des Nutzers. evhcle wird bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten.
12.2 Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch evhcle finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite unter folgendem Link https://evhcle.com/datenschutz/
12.3 Datenübermittlung an Auskunfteien (SCHUFA)/Bonitätsprüfung
evhcle übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und die Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. evhcle kann zudem im Rahmen der Registrierung und während der Vertragsdurchführung Bonitätsauskünfte bei der SCHUFA einholen und zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses verwenden.
Rechtsgrundlagen dieser Datenverarbeitungen und Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (Vertragserfüllung / Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse, insbesondere Schutz vor Zahlungsausfällen, Betrugsprävention und effizientes Forderungsmanagement). Übermittlungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von evhcle oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. in weiteren Drittländern (sofern hierfür ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht oder geeignete Garantien, z.B. Standardvertragsklauseln, vereinbart wurden) Informationen u.a. zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
13) Streitbeilegung
13.1 Die EU-Kommission betreibt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 VO EU 524/2013 (OS-Plattform), die Sie unter folgendem Link abrufen können: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
13.2 evhcle ist weder gesetzlich verpflichtet noch auf freiwilliger Basis dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. evhcle wird sich bei Meinungsverschiedenheiten bemühen, mit dem Nutzer eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
14) Änderungen und Abrufbarkeit der Mietbedingungen
14.1 Änderungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Änderungen, die (i) ausschließlich vorteilhaft sind, (ii) gesetzlich erforderlich sind oder (iii) nur unwesentliche Anpassungen darstellen, können nach Maßgabe der Mitteilung wirksam werden, sofern der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Auf Widerspruchsrecht und Folgen wird hingewiesen; im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zu.
14.2 Die aktuelle Fassung dieser Mietbedingungen kann jederzeit in der App auf dem Profil des Nutzers im Bereich „FAQ“ abgerufen werden.
15) Schlussbestimmungen
15.1 Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Nutzer Unternehmer, kann er Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
15.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Mietbedingungen unbeabsichtigte Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Mietbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Mietbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen bei der Vereinbarung dieser Mietbedingungen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in gebotener Form, jedoch zumindest schriftlich, zu bestätigen.
15.3 Diese Mietbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf.
15.4 Soweit der Nutzer ein Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen München.
15.5 Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Fassung dieser Mietbedingungen und der deutschen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang. Bei Auslegungsschwierigkeiten ist die deutsche Fassung maßgeblich.